Aktuelle Informationen:
15.01.2022
Frohe Botschaft für den Sport
Die neueste sächsische Verordnung besagt, dass ab jetzt Indoor-Vereinssport unter 2G+ möglich ist! (gilt bei Inzidenz <1500 und KH-Betten-Auslastung <Schwellenwerte). Nachzulesen unter www.coronavirus.sachsen.de .
Grundsätzlich gilt zur Teilnahme am Indoor-Sport also Folgendes:
Entweder man ist
- U18
- Geboostert
- Nicht länger als 3 Monate zweitgeimpft
- Oder erfüllt 2 der folgenden Punkte:
- Zweifach geimpft
- Offiziell genesen
- Tagesaktuell getestet
(Inhalt dient der groben Information. Jeder der die Turnhalle betritt, muss sich selbst auf offiziellem Weg informieren, ob der Zutritt rechtmäßig ist.)
DETAILS BITTE NACHLESEN UNTER:
Sport frei! ?
21.11.2021
Der SV Borsdorf 1990 e.V. behält sich vor, ein Training für Mitglieder U16 durchzuführen, unter Beachtung und Rücksichtnahme der Trainer. Jede Abteilung entscheidet darüber selbständig, um eine Gefährdung auszuschließen.
09.11.2021 – 2G-Regelung in der Borsdorfer Sporthalle
Originalinformation der Gemeinde Borsdorf:
Liebe Sportfreunde,
hiermit teilen wir mit, dass ab sofort in unseren Sporthallen die 2G Regel gilt.
Dies bedeutet, dass alle Sportler/Nutzer geimpft oder genesen sein müssen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie der Schulsport sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Kontrolle und Dokumentation der Kontakterfassung obliegt weiterhin den jeweiligen Verantwortlichen, welcher in Ihrem Hygienekonzept benannt wurde.
Uns ist bekannt, dass die neue Corona-Schutzverordnung mitunter erlaubt, dass 10 ungeimpfte Personen sich in der Sporthalle aufhalten dürfen.
Um aber alle Sportler zu schützen, hat die Bürgermeisterin beschlossen, diese Regelung nicht anzuwenden.
Wir bitten um Verständnis und hoffen, dass sich die Situation bald verbessern wird und damit über neue Regelungen nachdacht werden kann.
31.05.2021 Die Halle öffnet wieder! 🙂
Hier die Informationen der Gemeinde Borsdorf:
Erlaubt ist Kontaktfreier Sport für alle (altersunabhängig) mit Teilnehmerzahlbeschränkung und negativem Testergebnis (unter Aufsicht oder in einem anerkannten Testzentrum) und Kontaktdatenerfassung.
Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das gilt auch für Trainerinnen und Trainer. Bei Minderjährigen gilt als Nachweis auch die negative Testung in der Schule, sofern sie in der jeweiligen Kalenderwoche erfolgt ist.
Eine schlichte Selbstauskunft über einen selbst durchgeführte Laientest ist nicht mehr zur Nachweisführung zulässig.
Die Kontrolle und Dokumentation der Testergebnisse sowie die Dokumentation für die Kontakterfassung obliegt den jeweiligen Verantwortlichen, welche in Ihrem Hygienekonzept benannt wurden.
Hierzu verweise ich auch nochmal auf den Link: https://www.landkreisleipzig.de/pressemeldungen.html?pm_id=4652
Auch um die Einhaltung der Hygienebestimmungen wird eingehend gebeten.
- Nach Betreten der Sporthalle müssen die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
- Die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1.5 Metern muss eingehalten werden, auch in den Umkleideräumen und Sanitärbereichen.
- Das Nutzen der Duschen ist nicht erlaubt.
- Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
- Die gekennzeichneten Ein- und Ausgänge sind zu beachten.
- Begrenzung der Nutzer in der Halle auf 44 im kleineren Hallenteil, 60 im größeren Hallenteil und 12 im Trainingsraum
Wenn die 7-Tage Inzidenz unter 50 fällt, ist für den kontaktfreien Sport kein tagesaktueller negativer Test oder Kontakterfassung mehr nötig.
Weiterhin möchte ich Sie darüber unterrichten, dass an folgenden Tagen die Halle nicht zur Nutzung zur Verfügung steht, weil die Halle als Impfzentrum benötigt wird:
- 04.06.2021 bis 06.06.2021
- 25.06.2021 bis 27.06.2021
03.11.2020
LOCK DOWN LIGHT: Die Turnhalle ist für den Hobby- und Vereinssport bis auf Weiteres gesperrt.
01.07.2020
Die meisten Einschränkungen sind nun aufgehoben. Jede Sportart muss nun für seine Abteilung die offiziellen Abstands- und Hygieneregelungen umsetzen.
Ihr dürft euch jetzt auch wieder in der Halle waschen gehen ??
Bei Fragen, ob und wie zur Zeit trainiert wird, wendet euch bitte an eure zuständigen Abteilungsleiter.
SPORT FREI !!!
15.05.2020 – Freigabe der Zweifeldsporthalle
Die Zweifeldsporthalle ist ab dem 18.05.2020 wieder zur Nutzung freigegeben.
Auf Seite 12 (Punkt 13) der beigefügten Allgemeinverfügung sind die Hygieneregeln geregelt. Diese sind von allen Nutzern zu beachten.
Von der Gemeinde werden Hinweisschilder in der Sporthalle angebracht und sind ebenfalls einzuhalten.
Da nur eine maximale Begrenzung der Nutzer (1 Nutzer je 20 m²) möglich ist, gibt es folgende Regelung dazu:
-Der größere Hallenteil (Feld 1) darf maximal nur von 30 Personen genutzt werden.
-Der kleinere Hallenteil (Feld2) darf maximal nur von 22 Personen genutzt werden.
-Der Trainingsraum darf maximal nur von 6 Personen genutzt werden.
13.05.2020 – Nachdem unsere Fußballer schon draußen wieder aktiv sein konnten, sieht es nun langsam danach aus, dass auch unsere Zweifeldsporthalle wieder öffnen kann. Vorbehaltlich ab 15.05.2020. Eine offizielle Freigabe wird folgen.
Hier geht’s zum Bericht des Landessportbundes: https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/ab-15-mai-innensportanlagen-duerfen-wieder-genutzt-werden/
16.03.2020 – Der Bürgermeister hat heute beschlossen, dass alle Sporthallen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Dies betrifft vorläufig einen Zeitraum von 4 Wochen.
Weitere Infos gibt es dann auf der Homepage der Gemeinde Borsdorf.
Bleibt alle schön gesund!!